Kosten
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Abrechnung richtet sich nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) (Empfehlung der Bundespsychotherapeutenkammer (Stand: Juli 2024)). In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Der Umfang der Kostenerstattung hängt von den jeweiligen Tarifbedingungen ab. Bitte informieren Sie sich daher vorab bei Ihrer Krankenkasse über die Voraussetzungen einer Kostenübernahme und über ggf. erforderliche Unterlagen oder Antragsverfahren.
Selbstzahler:innen
Eine psychotherapeutische Behandlung kann auch auf Selbstzahlerbasis erfolgen. In diesem Fall ist keine Genehmigung durch die Krankenversicherung erforderlich. Da die Abrechnung unmittelbar mit Ihnen erfolgt, werden keine Daten an die Versicherung übermittelt. Sie erhalten monatlich eine Rechnung auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Gesetzliche Krankenversicherung
Auch gesetzlich Versicherte können eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen, entweder als Selbstzahler:in oder im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens. Ob eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich ist und welche Voraussetzungen hierfür gelten, sollte vor Behandlungsbeginn direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abgeklärt werden.
